Die psychotherapeutischen Leistungen sind, soweit Sie kein Selbstzahler sind, von den Krankenkassen und/oder der Beihilfe genehmigungspflichtig. Alle weiteren Leistungen sind üblicherweise selbst zu tragen. Im Folgenden finden Sie hierzu eine Übersicht:
Leider findet keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse statt (Ausnahme Bahn-BKK).
Die Kostenübernahme erfolgt nach den Bedingungen Ihrer Versicherung in der Regel problemlos.
Als Selbstzahler können Sie alle Leistungen auf eigene Rechnung für sich nutzen.